wohnkomfort
Hofseitige Balkonzubauten an einem Gründerzeithaus
Erhöhung der Wohnqualität durch den Zubau von Balkonen in 15., Märzstr. 113


was versteht man unter erhöhung des wohnkomforts?

Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnkomforts in einem Wohngebäude dienen der technisch-infrastrukturellen Nachrüstung und der Erhöhung des Wohnwertes.

 

was wird gefördert?

  • Barrierefreie Umgestaltung von allgem. Teilen des Hauses
  • Schaffung von Gemeinschaftsräumen bzw. -freiräumen
  • Schaffung von Kinderwagen- und Fahrradabstellräumen
  • Neugestaltung des Hofes
  • Schaffung von wohnungszugeordneten Freiflächen
  • Haustechnische Verbesserungen ohne thermische und energetische Relevanz (z.B. Einbau von Gegensprechanlagen, Telekommunikationseinrichtungen)
  • Verbesserung des Schallschutzes zw. Wohneinheiten, zw. Wohnungen und allgemeinen Teilen des Hauses, Schallschutzwand
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von BewohnerInnen nach aktuellem Stand der Technik wie z.B. Brandrauchentlüftungsanlagen, Absturzsicherungen
  • Trinkwasserversorgung: Einbau von Drucksteigerungsanlagen
  • Außenliegender Sonnenschutz


wie wird gefördert?

  • Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier


welche maßnahmen können zusätzlich gefördert werden?


Formulare und weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich

best practice beispiele


welche unterlagen sind bei einreichung des antrages erforderlich?

  • Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Mietzinsliste mit exakter Topographie
  • Bestandspläne
  • Sanierungskonzept (Auflistung der Maßnahmen und Grobkostenschätzung)
  • Entwurfsplanung
info förderungsberatung

Für die Klärung von Detailfragen zur Förderung empfehlen wir Ihnen ein persönliches, kostenloses Beratungsgespräch.


Termine vereinbaren Sie über unsere Servicestelle Hauskunft:

- via Online-Kontaktformular

- oder telefonisch unter +43 1 402 84 00.

bitte beachten sie:
  • Der Förderungsantrag muß vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
  • Voraussetzung ist, dass sich das Objekt in einem ordnungsgemäßen Erhaltungszustand befindet oder in gleicher Bauführung (gefördert oder auch ungefördert) gebracht wird.
  • Die Gewährung einer Förderung ist auch vom Ertrag des Objektes abhängig: Eine Förderung kann nur dann gewährt werden, wenn die Errichtungs- oder Umbaukosten (zuzügl. Finanzierungskosten) in 80% der anrechenbaren Einnahmen der nächsten 5 Jahre keine Deckung finden.