Sie wollen an einem Bauträgerwettbewerb für geförderte Wohnhäuser teilnehmen?
Sie sind Architekt*in, Bauträger oder Mitglied eines Planungsteams?
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Sie wollen an einer Bauausschreibung für eine geförderte Sanierung teilnehmen?
Sie sind im Baugewerbe tätig, Professionist*in oder Handwerker*in?
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Nachdem die Verordnung des Bundes Covid-Infizierte ohne Symptome verpflichtet, eine FFP2-Schutzmaske zu tragen, aber sonst keine Beschränkung für den Kund*innenbereich vorsieht, appeliert der wohnfonds_wien an die Mitverantwortung und Rücksichtnahme eines jeden einzelnen sich selbst und der Gesellschaft gegenüber.
Für Anliegen, die ein persönliches Gespräch erfordern, muss ein Termin vereinbart werden.
Ansonsten stehen wir telefonisch oder via E-Mail gerne zu unseren Öffnungszeiten für Sie zur Verfügung.
Eine persönliche Abgabe von Unterlagen und Anboten ist von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr sowie am Freitag zwischen 08:00 und 12:00 möglich.
Im Sinne des Fairnessprinzips halten Sie sich bitte bei persönlichem Kontakt mit allen Mitarbeiter*innen des wohnfonds_wiens an die vorgeschriebene Maskenpflicht, wenn Sie Covid-positiv getestet sind!