personenaufzüge
Gläserner Liftschacht in einem sanierten und begrünten Innenhof
Liftzubau im Hof in 15., Selzergasse 34


was ist die förderung eines personenaufzuges?

Der Einbau bzw. Zubau eines Personenaufzuges ist als Einzelverbesserungsmaßnahme förderbar. Je nach Konfiguration des Bestandsobjektes ist eine möglichst barrierefreie Gestaltung umzusetzen.

 

was wird gefördert?

  • der Einbau oder Zubau von Personenaufzügen


wie wird gefördert?

  • Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier

 

welche maßnahmen können zusätzlich gefördert werden?

Einzelverbesserungen, insbesondere:


Formulare und weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich

best practice beispiele


welche unterlagen sind bei einreichung des antrages erforderlich?

  • Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Mietzinsliste mit exakter Topographie
  • Bestandspläne
  • Sanierungskonzept (Entwurfsplanung und Grobkostenschätzung)
info förderungsberatung

Für die Klärung von Detailfragen zur Förderung empfehlen wir Ihnen ein persönliches, kostenloses Beratungsgespräch.


Termine vereinbaren Sie über unsere Servicestelle Hauskunft:

- via Online-Kontaktformular

- oder telefonisch unter +43 1 402 84 00.

bitte beachten sie:
  • Der Förderungsantrag muss vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
  • Voraussetzung ist, dass sich das Objekt in einem ordnungsgemäßen Erhaltungszustand befindet oder in gleicher Bauführung (gefördert oder auch ungefördert) gebracht wird.
  • Der Personenaufzug muss über mindestens drei allgemein zugängliche Einstiegstellen verfügen.
  • Die Gewährung einer Förderung ist auch vom Ertrag des Objektes abhängig: Eine Förderung kann nur dann gewährt werden, wenn die Errichtungs- oder Umbaukosten (zuzügl. Finanzierungskosten) in 80% der anrechenbaren Einnahmen der nächsten 5 Jahre keine Deckung finden. Eine Ausnahme dazu stellt ein Aufzug dar, welcher Menschen mit besonderen Bedürfnissen dient (Nachweis durch ärzliches Attest).