was versteht man unter erhöhung des wohnkomforts?
Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnkomforts in einem Wohngebäude dienen der technisch-infrastrukturellen Nachrüstung und der Erhöhung des Wohnwertes.
was wird gefördert?
- Barrierefreie Umgestaltung von allgem. Teilen des Hauses
- Schaffung von Gemeinschaftsräumen bzw. -freiräumen
- Schaffung von Kinderwagen- und Fahrradabstellräumen
- Neugestaltung des Hofes
- Schaffung von wohnungszugeordneten Freiflächen
- Haustechnische Verbesserungen ohne thermische und energetische Relevanz (z.B. Einbau von Gegensprechanlagen, Telekommunikationseinrichtungen)
- Verbesserung des Schallschutzes zw. Wohneinheiten, zw. Wohnungen und allgemeinen Teilen des Hauses, Schallschutzwand
- Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von BewohnerInnen nach aktuellem Stand der Technik wie z.B. Brandrauchentlüftungsanlagen, Absturzsicherungen
- Trinkwasserversorgung: Einbau von Drucksteigerungsanlagen
- Außenliegender Sonnenschutz
wie wird gefördert?
- Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier
welche maßnahmen können zusätzlich gefördert werden?
Formulare und weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich
best practice beispiele
welche unterlagen sind bei einreichung des antrages erforderlich?
- Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Mietzinsliste mit exakter Topographie
- Bestandspläne
- Sanierungskonzept (Auflistung der Maßnahmen und Grobkostenschätzung)
- Entwurfsplanung