Als Voraussetzung für die Förderung eines Neubaus im Rahmen der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 muss der Altbestand einen städtebaulichen Missstand darstellen, welcher nur durch Abbruch und Neubau behoben werden kann. Die Feststellung eines städtebaulichen Missstandes erfolgt durch die WWFSG - MA21 - Kommission, welche aus Vertreter*innen der Stadt Wien und des wohnfonds_wien besteht.
Nicht im Förderumfang enthalten ist der Abbruch des Bestandsgebäudes.
Formulare und weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich