Als Voraussetzung für die Förderung eines Neubaus im Rahmen der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 muss der Altbestand einen städtebaulichen Missstand darstellen, welcher nur durch Abbruch und Neubau behoben werden kann. Die Feststellung eines städtebaulichen Missstandes erfolgt durch die WWFSG - MA21 - Kommission, welche aus Vertreter*innen der Stadt Wien und des wohnfonds_wien besteht.
Nicht im Förderumfang enthalten ist der Abbruch des Bestandsgebäudes.
Formulare und weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich
Für die Klärung von Detailfragen zur Förderung empfehlen wir Ihnen ein persönliches, kostenloses Beratungsgespräch.
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