Wohnheime sind Einrichtungen, die der Befriedigung des regelmäßigen oder temporären Wohnbedürfnisses ihrer Bewohner*innen dienen und ggf. erforderliche Räume für Verwaltung und Personal beherbergen.
Einen Sonderfall stellt das Pflegeheim dar, welches für Menschen mit besonderen Bedürfnissen ausgestattet ist und ggfs. Räume für therapeutische Maßnahmen und Krankenräume enthalten kann.
Den Wohnheimen gleichzusetzen sind betreute Wohngemeinschaften.
Sanierung und Erweiterung (Zubau) von:
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