wohnheime
Innenhof und Ansicht eines sanierten Seniorenwohnheimes
Seniorenwohnheim in 21., Kürschnergasse 10


was ist ein wohnheim?

Wohnheime sind Einrichtungen, die der Befriedigung des regelmäßigen oder temporären Wohnbedürfnisses ihrer Bewohner*innen dienen und ggf. erforderliche Räume für Verwaltung und Personal beherbergen.


Einen Sonderfall stellt das Pflegeheim dar, welches für Menschen mit besonderen Bedürfnissen ausgestattet ist und ggfs. Räume für therapeutische Maßnahmen und Krankenräume enthalten kann.


Den Wohnheimen gleichzusetzen sind betreute Wohngemeinschaften.

 

was wird gefördert?

Sanierung und Erweiterung (Zubau) von:

  • Wohnheimen
  • Pflegeheimen

 

wie wird gefördert?

  • Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier

 

welche maßnahmen können zusätzlich gefördert werden?


Formulare und weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich

best practice beispiele


welche unterlagen sind bei einreichung des antrages erforderlich?

  • Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer anerkannten Trägerorganisation
  • Bestandspläne mit exakter Topographie inkl. Angaben zu den Heizmedien
  • Sanierungskonzept
  • Heizwärmebedarfsberechnung
info förderungsberatung

Für die Klärung von Detailfragen zur Förderung empfehlen wir Ihnen ein persönliches, kostenloses Beratungsgespräch.


Termine vereinbaren Sie über unsere Servicestelle Hauskunft:

- via Online-Kontaktformular

- oder telefonisch unter +43 1 402 84 00.

bitte beachten sie:
  • Der Förderungsantrag muss vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
  • Eine anerkannte Trägerorganisation muss für den jeweiligen Verwendungszweck nachgewiesen werden.
  • Für eine Förderung gemäß Neubauverordnung (Neuerrichtung oder Sanierung von Wohnheimen bzw. Umbau von Gebäuden in Wohnheime nach den Bestimmungen der Neubauverordnung) ist die MA50 – Gruppe Neubau zuständig.