Erhaltungsarbeiten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) werden an jenen allgemeinen Teilen des Hauses durchgeführt, die weder der thermischen Gebäudehülle noch den energetisch relevanten haustechnischen Anlagen zuzuordnen sind.
Formulare und weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich
Antrag nur in Verbindung mit einer Thewosan
Das Expressverfahren ermöglicht einen zeitnahen Baubeginn und einen kürzeren Verfahrensablauf für kleinvolumige Bauvorhaben (Kleinprojekte) , für die prinzipiell folgendes zutrifft:
• Die reinen Baukosten der geförderten Sanierungsmaßnahmen betragen weniger als € 400.000,-.
• Die Baubewilligung ist entweder bereits vorhanden oder für die Maßnahme(n) nicht erforderlich.
• Das Gesamtprojekt muss lt. Bauzeitplan innerhalb eines Jahres fertiggestellt werden.
• Die Mindestanforderungen lt. Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 für das Förderungsprojekt müssen erfüllt und nachgewiesen sein.
Details finden Sie im Merkblatt zum Expressverfahren.
Für die Klärung von Detailfragen zur Förderung empfehlen wir Ihnen ein persönliches, kostenloses Beratungsgespräch.
Termine vereinbaren Sie über unsere Servicestelle Hauskunft:
- via Online-Kontaktformular
- oder telefonisch unter +43 1 402 84 00.