Neubauprojekte, die Förderungen des Landes Wien beanspruchen, müssen qualitätssichernde Verfahren durchlaufen. Bauträgerwettbewerbe werden auf allen Liegenschaften des wohnfonds_wien und auf Liegenschaften von Bauträgern bei Projekten ab 500 Wohneinheiten durchgeführt; kleinere Projekte unter 500 Wohneinheiten werden vom Grundstücksbeirat beurteilt.
Eine Expert*innenjury beurteilt Wohnbaukonzepte für die ausgelobten Bauplätze.
Bauträger und Architekt*innen entwickeln gemeinsam mit Expert*innen Realisierungskonzepte für die ausgelobten Bauplätze. Eine interdisziplinäre Fachjury ermittelt die Siegerprojekte. Die Gewinner*innen erwerben die Bauplätze mit der Verpflichtung, die jurierten Projekte zu realisieren.
Ein Expert*innengremium prüft Wohnbauvorhaben auf Förderungswürdigkeit.
Der Grundstücksbeirat bewertet die Qualitäten eines Wohnbauvorhabens im Eigentum eines Bauträgers mit weniger als 500 Wohneinheiten, das mit Fördermitteln des Landes Wiens geplant ist. Dieser tagt monatlich.
Ein Expert*innengremium begleitet ausgewählte Quartiersentwicklungen.
Der neue Qualitätsbeirat kommt bei großen ausgewählten Stadtentwicklungsgebieten zur Anwendung. Nachhaltige Quartiersentwicklung betrifft in Zukunft nicht nur geförderte Neubauprojekte, sondern auch freifinanzierte. Somit sollen bauplatzübergreifende Planungsziele in der Umsetzung garantiert werden.