erhaltungsarbeiten
stiegenspindel in einem sanierten gründerzeithaus
saniertes Stiegenhaus in 9., Rufgasse 8


was sind erhaltungsarbeiten?

Erhaltungsarbeiten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) werden an jenen allgemeinen Teilen des Hauses durchgeführt, die weder der thermischen Gebäudehülle noch den energetisch relevanten haustechnischen Anlagen zuzuordnen sind.

 

was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Abwendung einer Gesundheitsgefährdung für die Bewohner*innen
  • Aufrechterhaltung des Betriebes von bestehenden, der gemeinsamen Benützung dienenden Anlagen
  • Installation von öffentlich-rechtlichen vorgeschriebenen Einrichtungen bzw. Vorrichtungen zur Senkung oder individuellen Feststellung des Energieverbrauches
  • Brauchbarmachung leerstehender Wohnungen
  • Instandsetzungsarbeiten der Allgemeinbereiche des Hauses
  • Behebung ernster Schäden des Hauses, auch in bewohnten Wohnungen


wie wird gefördert?

  • Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier


welche maßnahmen müssen zusätzlich gefördert werden?


Formulare und weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich

best practice beispiele


welche unterlagen sind bei einreichung des antrages erforderlich?

Antrag nur in Verbindung mit einer Thewosan


  • Ergänzende Auflistung und Grobkostenschätzung zu den notwendigen Erhaltungsarbeiten
info förderungsberatung

Für die Klärung von Detailfragen zur Förderung empfehlen wir Ihnen ein persönliches, kostenloses Beratungsgespräch.


Termine vereinbaren Sie über unsere Servicestelle Hauskunft:

- via Online-Kontaktformular

- oder telefonisch unter +43 1 402 84 00.

bitte beachten sie:
  • Der Förderungsantrag muss vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
  • Die Förderung von Erhaltungsarbeiten ist nur in Verbindung mit einer thermisch energetischen Sanierung des Gebäudes möglich.
  • Die Gewährung einer Förderung ist auch vom Ertrag des Objektes abhängig: Eine Förderung kann nur dann gewährt werden, wenn die Errichtungs- oder Umbaukosten (zuzügl. Finanzierungskosten) in 80% der anrechenbaren Einnahmen der nächsten 5 Jahre keine Deckung finden.