was versteht man unter erhöhung des wohnkomforts?
Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnkomforts in einem Wohngebäude dienen der technisch-infrastrukturellen Nachrüstung und der Erhöhung des Wohnwertes.
was wird gefördert?
- Barrierefreie Umgestaltung von allgem. Teilen des Hauses
- Schaffung von Gemeinschaftsräumen bzw. -freiräumen
- Schaffung von Kinderwagen- und Fahrradabstellräumen
- Neugestaltung des Hofes
- Schaffung von wohnungszugeordneten Freiflächen
- Haustechnische Verbesserungen ohne thermische und energetische Relevanz (z.B. Einbau von Gegensprechanlagen, Telekommunikationseinrichtungen)
- Verbesserung des Schallschutzes zw. Wohneinheiten, zw. Wohnungen und allgemeinen Teilen des Hauses, Schallschutzwand
- Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von BewohnerInnen nach aktuellem Stand der Technik wie z.B. Brandrauchentlüftungsanlagen, Absturzsicherungen
- Trinkwasserversorgung: Einbau von Drucksteigerungsanlagen
- Außenliegender Sonnenschutz
wie wird gefördert?
- Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier
welche maßnahmen können zusätzlich gefördert werden?
Formulare und weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich
best practice beispiele