Das Ziel der Beiratstätigkeit ist, die Qualität geförderter Wohnbauprojekte sicherzustellen. Qualitätsverbesserungen, die bei Bauträgerwettbewerben erreicht wurden, sind dabei als Richtlinie heranzuziehen. Ein entsprechender Wissenstransfer wird durch teilweise Personalunion von Wettbewerbsjury und Grundstücksbeirat sichergestellt.
Einreichung der Projektunterlagen
Vorprüfung
Projektbeurteilung
Bei positiver Förderungsempfehlung
Förderungszusicherung
Controlling