Besitzt ein Bauträger eine Liegenschaft, auf der ein Wohnbauvorhaben mit weniger als 500 Wohneinheiten mit Fördermitteln des Landes Wien geplant ist – mit Ausnahme von Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Dachgeschoßausbauten – bewertet der Grundstücksbeirat die Qualitäten. Die Beurteilung erfolgt nach den vier Säulen: Ökonomie, Soziale Nachhaltigkeit, Architektur und Ökologie. Der Grundstücksbeirat, dessen Geschäftsstelle im wohnfonds_wien angesiedelt ist, tagt monatlich.