strukturverbesserung
Teilabbruch eines Hinterhofgebäudes bringt Licht und Luft für alle
Ein Teilabbruch bringt Licht und Luft in den Innenhof von 20., Streffleurgasse 4


was ist eine strukturverbesserung?

Im Zusammenhang mit Blocksanierungen und gebäudebezogenen, geförderten Sanierungen (z.B. einer Sockelsanierung) können Maßnahmen zur städtebaulichen Strukturverbesserung gefördert werden. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensqualität der Bewohner*nnen zu steigern.

 

was wird gefördert?

  • Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen zur Verbesserung von Belichtungs- und Belüftungsverhältnissen
  • Abbruchfolgekosten (z.B. Umsiedlungen)
  • Hofüberplattungen (z.B. Emissionsschutz für Betriebe)
  • Soziale Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Adaptierungen von Lokalen für Soziale Stützpunkte)


wie wird gefördert?

  • Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier


welche maßnahmen können zusätzlich gefördert werden?

  • Diese Förderung ist mit allen anderen Förderungen kombinierbar.


Formulare und weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich

best practice beispiele


welche unterlagen sind bei einreichung des antrages erforderlich?

  • Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Mietzinsliste mit exakter Topographie
  • Bestandspläne
  • Sanierungskonzept (Auflistung der Maßnahmen und Grobkostenschätzung)
  • Entwurfsplanung
info förderungsberatung

Für die Klärung von Detailfragen zur Förderung empfehlen wir Ihnen ein persönliches, kostenloses Beratungsgespräch.


Termine vereinbaren Sie über unsere Servicestelle Hauskunft:

- via Online-Kontaktformular

- oder telefonisch unter +43 1 402 84 00.

bitte beachten sie:
  • Der Förderungsantrag muss vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
  • Die Förderung von Strukturverbesserungsmaßnahmen kann gewährt werden, wenn die Maßnahme mindestens einer weiteren Liegenschaft im Block zugutekommt.
  • Bevor eine Förderung von Strukturverbesserungsmaßnahmen in Anspruch genommen wird, müssen zunächst alle anderen Förderungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (Subsidiaritätsprinzip).  
  • Eine Zustimmung der WWFSG-MA21-Kommission bzw. der Magistratsdirektion Geschäftsbereich Bauten und Technik (Stadtbaudirektion) ist erforderlich.