maßnahmen für menschen mit besonderen bedürfnissen
Treppenlift und Steuerungselemente in einem sanierten Gründerzeitstiegenhaus
Treppenlift in 3., Hafengasse 13


was sind sanierungsmaßnahmen für menschen mit besonderen bedürfnissen?

Hierbei handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen, die den konkreten Wohnbedürfnissen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen dienen.

 

was wird gefördert?

  • Treppenlifte
  • Rampen
  • elektr. Türöffner
  • spezifische Maßnahmen für die Nutzung z.B. taktile Leitsysteme, akustische Signale, visuelle Anzeigen 


wie wird gefördert?

  • Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier


welche maßnahmen können zusätzlich gefördert werden?

  • Diese Förderung ist mit allen anderen Förderungen kombinierbar.


Formulare und weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich

best practice beispiele


welche unterlagen sind bei einreichung des antrages erforderlich?

  • Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Mietzinsliste mit exakter Topographie
  • Vollmacht(en) wenn erforderlich
  • Vorlage eines Behindertenpasses oder Pflegegeldnachweis (zumindest der Stufe 3)
  • Meldeauskunft der betroffenen Person
  • Bestandspläne
  • Sanierungskonzept (Auflistung der Maßnahmen und Grobkostenschätzung)


wann kann ein expressverfahren (verfahren ohne vorprüfung) angewandt werden?

Das Expressverfahren ermöglicht einen zeitnahen Baubeginn und einen kürzeren Verfahrensablauf für kleinvolumige Bauvorhaben (Kleinprojekte) , für die prinzipiell folgendes zutrifft:

• Die reinen Baukosten der geförderten Sanierungsmaßnahmen betragen weniger als € 400.000,-.

• Die Baubewilligung ist entweder bereits vorhanden oder für die Maßnahme(n) nicht erforderlich. 

• Das Gesamtprojekt muss lt. Bauzeitplan innerhalb eines Jahres fertiggestellt werden.

• Die Mindestanforderungen lt. Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 für das Förderungsprojekt müssen erfüllt und nachgewiesen sein.


Details finden Sie im Merkblatt zum Expressverfahren.

info förderungsberatung

Für die Klärung von Detailfragen zur Förderung empfehlen wir Ihnen ein persönliches, kostenloses Beratungsgespräch.


Termine vereinbaren Sie über unsere Servicestelle Hauskunft:

- via Online-Kontaktformular

- oder telefonisch unter +43 1 402 84 00.

bitte beachten sie:
  • Der Förderungsantrag muss vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
  • Es muss ein dringendes Wohnbedürfnis für eine Person mit besonderen Bedürfnissen vorliegen (Nachweis einer Behinderung durch Vorlage eines Behindertenpasses oder eines Pflegegeldnachweises zumindest der Stufe 3).
  • Expressverfahren für Einzelmaßnahmen bis € 400.000