geförderte wohnhaussanierung

Der wohnfonds_wien ist die zentrale Anlaufstelle für die Sanierungsförderung des Landes Wien. Er unterstützt Eigentümer*innen von der Antragstellung für eine geförderte Wohnhaussanierung, über die Projektumsetzung bis hin zur Endabnahme und Abrechnung. 

beratung
erstberatung im wohnfonds_wien

Kostenlose Beratungsgespräche zu Sanierungsvorhaben oder Förderungen vereinbaren Sie über unsere Servicestelle Hauskunft:


- via Online-Kontaktformular

- oder telefonisch unter +43 1 402 84 00.


Montag bis Donnerstag von 9-15 Uhr

Freitag von 9-12 Uhr

in drei minuten erklärt

Im Kurzvideo erklären unsere Mitarbeiter*innen, wie der wohnfonds_wien Hauseigentümer*innen oder Hausverwalter*innen mit der geförderten Wohnhaussanierung unterstützt und klimafittes Sanieren möglich macht.

detailansicht eines sanierten hauses

Hier finden Sie Informationen und gelungene Beispiele zu allen Sanierungsarten. Die Best-Practice-Beispiele auf der wohnfonds_wien map zeigen die Möglichkeiten einer geförderten Sanierung auf und erklären diese anschaulich in Wort und Bild.

förderungsvoraussetzungen

Der wohnfonds_wien ist Ihr Ansprechpartner für geförderte Sanierungen von Wohnhäusern und Wohnheimen sowie den Umbau von Objekten. Wir sind zuständig für Förderungsansuchen und die Bearbeitung ab drei Wohneinheiten nach der Sanierung.


Hier finden Sie die für alle Sanierungsarten gleichgeltenden Bedingungen:

Fördervoraussetzungen.


Sanierungen von einzelnen Wohnungen sowie von Ein- und Zweifamilienhäusern werden über die Magistratsabteilung 50 abgewickelt.

projektablauf

Hier finden Sie eine kurze Übersicht über den Projektablauf einer geförderten Sanierung. Anschaulich und in einzelnen Schritten können Sie den Ablauf einer geförderten Sanierung nachvollziehen.


Details zu der jeweiligen Sanierungsart entnehmen Sie bitte den Informationen unter Sanierungsarten.

förderungsantrag

Förderung beantragen im wohnfonds_wien, fonds für wohnbau und stadterneuerung, in 1082 Wien, Lenaugasse 10.


Folgende Unterlagen sind beizulegen:

  • Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Topographie (Mietzinsliste, Eigentümerliste)
  • (erforderliche) Vollmacht(en)
  • soweit vorhanden:

Pläne, Bauaufträge, Kostenvoranschläge


Wichtig: Beantragen Sie die Förderung VOR Baubeginn!