Der Qualitätsbeirat hat die Aufgabe, komplexe Prozesse im Aufbau neuer städtischer Quartiere fachlich zu begleiten und zu beraten - vom Entwurf bis zur Umsetzung. Dies immer mit dem Ziel, die bestmögliche Qualität für die Entwicklung des neuen Quartiers zu erreichen. Die Auseinandersetzung mit städtebaulichen, architektonischen, freiräumlichen, sozialen und (bau-)ökologischen Herausforderungen sind für einzelne Vorhaben und bauplatzübergreifend von Bedeutung.
Der Qualitätsbeirat versteht sich als Weiterentwicklung des Grundstücksbeirats. Er fokussiert auf die Entwicklung neuer städtischer Quartiere und umfasst sowohl die Begleitung und Bewertung geförderter und freifinanzierter Projekte wie auch die Unterstützung des damit einhergehenden Wissenstransfers zwischen allen Beteiligten.
Der thematische Schwerpunkt des Qualitätsbeirats liegt in der Betrachtung von Quartieren. Da jedes Quartier einzigartig ist, wird der Prozessablauf stets neu maßgeschneidert, um den Qualitätsanforderungen des jeweiligen Stadtquartiers entsprechen zu können.
Zu jedem Quartier wird es nach der Jurierung eine Broschüre geben. Weiters soll nach Fertigstellung des Quartiers eine zusätzliche Broschüre mit Gegenüberstellung des jurierten Standes mit dem verwirklichten Projekt veröffentlicht werden, um die Umsetzung der Qualitäten zu veranschaulichen.
Im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit sollen außerdem Ausstellungen zu den einzelnen Quartieren stattfinden.
1 . Qualitätsbeiratseinreichung: Einreichung der zwei Quartiersübersichtspläne (Vorentwurfsstand), der Projektteamliste und der positiven Stellungnahme der ISK (MD-BD, Bereichsleitung Immobilienstrategie und Infrastrukturbedarfe) von der Projektsteuerung (quartiersebene).
2 . Auftaktkolloquium Quartier: Erläuterung des Qualitätssicherungsprozesses und Vermittlung der Qualitätsanforderungen.
3 . Thematische Workshops: zwei bis drei thematische Workshops zu Querschnittsthemen. Einer der Workshops ist vorreserviert für das Thema Baustellenlogistik und Besiedelung.
4 . Qualitätsbeiratseinreichung: Einreichung der quartiersbezogenen Unterlagen (von Projektsteuerung) (quartiersebene).
5 . Abschlusskolloquium Quartier: Präsentation des Freiraumkonzepts sowie des bauplatzübergreifenden Quartierskonzepts. Abschließende Beurteilung durch den Qualitätsbeirat.
1 . Qualitätsbeiratseinreichung: Einreichung der bauplatzbezogenen Einreichunterlagen durch die einzelnen Projektteams. Die Einreichung bei der Geschäftsstelle ist jederzeit nach Phase 1 möglich (geförderte projekte / freifinanzierte projekte)
2 . Vorprüfung: Vorprüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit. Dauer ist abhängig von der Qualität der eingereichten Unterlagen – generell ca. sechs Wochen
3 . Dienststellengespräch: zwei Tage vor der Qualitätsbeiratssitzung
4 . Qualitätsbeiratssitzung: für jedes Quartier wird mit der Geschäftsstelle des Qualitätsbeirats ein Sitzungstermin im Rahmen der Prozessplanung avisiert.
1 . Zwischenbericht: vor Baubeginn findet eine Präsentation der Projektänderungen auf Quartiersebene statt.
- Abgabe Quartier – Projektsteuerung: Die Projektänderungen sind in die 2 Quartiersübersichtspläne einzuarbeiten.
- Abgabe – freifinanzierte Projektteams: schriftliche Zusammenfassung der Projektänderungen
- Abgabe – geförderte Projektteams: Erläuterungsschreiben zu den Projektänderungen, vollständiges und unterfertigtes Datenbatt (mit Gegenüberstellung Stand Jury vs. Stand Neu, Änderungen markiert), Planunterlagen (falls es architektonische Änderungen gibt, muss eine A3-Mappe mit Gegenüberstellung Stand Jury vs. Stand Neu übermittelt werden)
2 . Endbegehung: nach Baufertigstellung finden phasenweise Begehungen (samt Fotodokumentation) mit Jurymitgliedern, Vertreter*innen des Bezirks und Bauträgern statt