totalsanierung
buntes Fassadendetail einer Totalsanierung
Fassadendetail in 5., Embelgasse 54


was ist eine totalsanierung?

(mit bestandserhaltung)


Das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) ermöglicht auch die Förderung der durchgreifenden Sanierung eines zur Gänze bestandsfreien (leeren) Gebäudes, gegebenenfalls inkl. Aufstockung, Zubau und Dachbodenausbau. Das Ziel ist dabei die Schaffung von zeitgemäßen Wohnungen sowie die Dekarbonisierung des Gebäudes. Dabei kann es sich um die Sanierung eines Wohngebäudes aber auch um den Umbau eines Nicht-Wohngebäudes in ein Wohngebäude handeln.

 

was wird gefördert?

  • durchgreifende Sanierung eines zur Gänze bestandsfreien (leeren) Gebäudes


wie wird gefördert?

  • Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier


welche maßnahmen können zusätzlich gefördert werden?

 

Formulare und weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich

best practice beispiele


welche unterlagen sind bei einreichung des antrages erforderlich?

  • Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Mietzinsliste mit exakter Topographie inkl. Angaben zu den Heizmedien
  • Bestandspläne
  • Sanierungskonzept
  • Heizwärmebedarfsberechnung
info förderungsberatung

Für die Klärung von Detailfragen zur Förderung empfehlen wir Ihnen ein persönliches, kostenloses Beratungsgespräch.


Termine vereinbaren Sie über unsere Servicestelle Hauskunft:

- via Online-Kontaktformular

- oder telefonisch unter +43 1 402 84 00.

bitte beachten sie:
  • Der Förderungsantrag muss vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
  • Die 2., die 6., die 10., die 14., usw. neu geschaffene Wohnung ist der Stadt Wien zur Vergabe anzubieten.
  • Der Mietzins ist nach den Bestimmungen des § 63 WWFSG 1989 mit einem 50%igen Zuschlag festzulegen.
  • Für ev. aufgenommene Darlehen ist im Grundbuch ein Pfandrecht sowie ein Veräußerungsverbot zugunsten des Landes Wien einzutragen.